Die durchschnittlichen Kosten für die Verwaltung von Immobilien liegen im Mittel bei 28,83 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Monat und Einheit (Wohnung).
Die durchschnittlichen Kosten für die Verwaltung von Immobilien sind in den letzten Jahren nur moderat gestiegen. Aktuell liegt das Verwalterentgelt für die Hausverwaltung einer Einheit im Mittel bei 28,83 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Monat und Einheit (Wohnung).
Diesen Wert ermittelte das Spezial-Portal HausverwalterSuche.de. Unterschiede bestehen zum einen zwischen den Verwaltungsformen (also der WEG-Verwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft und einer Mietverwaltung für vermietete Immobilien), andererseits aber auch zwischen den Regionen bzw. Bundesländern.
Die Verwalterhonorare insgesamt sind in Bayern mit 33,61 Euro am höchsten. Die günstigsten Verwalterentgelte berechnen Hausverwalter in Thüringen: 19,85 Euro kostet dort die Verwaltung einer Einheit bzw. Wohnung pro Monat im Durchschnitt. Dabei liegen die Verwaltungskosten für eine vermietete Wohnung im bundesweiten Durchschnitt um 1,68 Euro höher als die für eine Eigentumswohnung.
Aus mehreren tausend online berechneten Hausverwaltungsangeboten erstellt HausverwalterSuche.de eine Reihe von informativen Statistiken, die auf der Website des Portals kostenlos abrufbar sind. Dort gibt es Auswertungen mit nach Bundesländern getrennten Durchschnittspreisen, die überdies auch unter Berücksichtigung der Objektgröße bereitgestellt werden, da diese eine wesentliches Kriterium für die Preisgestaltung der Hausverwalter ist. Auch die weitere Nutzung des Portals und die Erstellung individueller Online-Hausverwaltungsangebote sind für Immobilienbesitzer mit keinerlei Kosten verbunden.
Quelle: HausverwalterSuche
Auskunft zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan
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Der gegen den Verwalter gerichtete Anspruch auf Auskunft zu Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan steht allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich als unteilbare Leistung zu; erst wenn sie davon trotz Verlangens eines einzelnen Eigentümers keinen Gebrauch machen, kann dieser allein die Auskunft verlangen. Außerdem besteht ein Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers dann, wenn sich das Auskunftsverlangen auf Angelegenheiten bezieht, die ausschließlich ihn (Bsp.: versicherter Wasserschaden allein in seinem Sondereigentum) betreffen.
Eigentümer können Auskünfte (nur) in der Versammlung verlangen. Ein einzelner Sondereigentümer kann im Wege der Beschlussfassung verlangen, dass ein solcher Auskunftsanspruch vom Verband als (alleinigem) Vertragspartner des Verwalters geltend gemacht wird. Ein Negativbeschluss verhindert – zumindest zeitweise - die mehrfache Inanspruchnahme des Verwalters wegen desselben Sachverhalts und öffnet den Weg zu einer Alleingeltendmachungsbefugnis des einzelnen Eigentümers - auch wenn dieser nicht allein betroffen ist.
Dr. Olaf Riecke
www.riecke-hamburg.de
Vermüllung Stadt Bonn hat die Strafen für achtlos weggeworfene Kaugummis, Zigarettenstummel und Kaffeebecher - erhöht
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Die Stadt Bonn hat die Strafen für achtlos weggeworfene Kaugummis, Zigarettenstummel und Kaffeebecher - erhöht und will damit gegen die Vermüllung öffentlicher Plätze ankämpfen:
Die Verwarnungsgelder wurden deutlich angehoben“, so kostet ab 2019 das Wegwerfen einer Zigarettenkippe, eines Pappbechers oder einer Zigarettenschachtel 25 Euro, Getränkedosen und Fast-Food-Verpackungen 35 Euro, das Entleeren eines Auto-Aschenbechers, das Ausspucken von Kaugummis oder Verschmutzung durch Hundehaufen 50 Euro. Hausmüll, der nicht in der eigenen Tonne, sondern in öffentliche Abfalleimern landet, schlägt mit 75 Euro zu Buche, nicht ordnungsgemäß entsorgter Sperrmüll mit 100 Euro.