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Wir verwalten seit 50 Jahren professionell Wohnungseigentumsanlagen im Bonner Raum, und beraten Sie gerne bei einem geplanten Verwalterwechsel und helfen Ihnen bei den Beschlussformulierungen zur rechtssicheren Ab- und Neuwahl eines Verwalters.
Wir verwalten auch kleine Wohnanlagen ab 3 Einheiten, rufen Sie uns doch einfach an oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!
Wir sind Mitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) in Berlin, und im Immobilienverband Deutschland IVD e.V.deren Mitglieder selbstverständlich grundsätzlich gegen Veruntreuungen versichert sind.
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IMMOBILIEN DITTMANN KG
- Professionelle Immobilienverwaltung seit 1969 - zuverlässig BVI u. IVD geprüft -
Maximilianstr. 16 * 53111 Bonn, Tel. 0228 - 969570
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Nachstehend aktuelle Gerichtsurteile / Informationen:
Gesetze im Internet
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
tsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden.
Hier bitte klicken >>>>>>>>> Gesetze im Internet>>>>
Keine Mietminderung wegen unerheblicher Verschattung eines Balkons durch nachträglich an darüber liegende Wohnung angebrachte Dachterrasse
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AMTSGERICHT BERLIN-TEMPELHOF-KREUZBERG
[24.09.2019] Wird ein Balkon dadurch leicht verschattet, dass an der darüber liegenden Dachgeschosswohnung eine Terrasse angebracht wird, liegt darin eine nur unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit der ...
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Wohnungs- oder Haustürschlüssel verloren: Mieter muss umgehend Vermieter informieren
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OBHUTSPFLICHT
[19.08.2019] Bemerkt ein Mieter, dass er seinen Wohnungs- oder Haustürschlüssel verloren hat, sollte er umgehend den Vermieter informieren.
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Sicherheitsschloss, Türspion, Gegensprechanlage: Mieter haben keinen Anspruch auf zusätzlichen Einbruchschutz
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EINBRUCHSCHUTZ
[24.09.2019] Zusätzliche Schlösser, verstärkte Fenster und ein Spion in der Tür: Eine gut geschützte Wohnung ist vielen Mietern wichtig. Mehr Schutz kann aber auch heißen: mehr Miete. Was Mieter beachten müssen.
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Wohngemeinschaft im Mietrecht: Alle für einen oder einer für alle
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WOHNGEMEINSCHAFT
[24.09.2019] Damit eine Wohngemeinschaft eine gute Erfahrung wird, kommt es auch auf den vertraglichen Rahmen an. Etwas Wissen im Mietrecht hilft, Überraschungen zu vermeiden - und nicht auf der Straße zu landen.
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Geld für’s Bellen?
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Gericht sah keinen Grund zur Mietminderung
Dass ein in der Nachbarwohnung ständig bellender Hund einem Mieter die Nerven rauben kann, muss nicht weiter erläutert werden. Doch diese Geräusche müssen schon erhebliche Ausmaße annehmen, ehe man deswegen die Miete mindern darf. So zumindest entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Amtsrichter in einem kon-kreten Fall. Ein gelegentliches Bellen, so hieß es im Urteil, könne man noch nicht als Mangel bezeichnen – ebenso wenig „wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Lautäußerungen wie Schritte, das Rauschen von Duschen oder Toilettenspülun-gen (…)“. All das gehöre, ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes, zu dem Geräusch-spektrum, „das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwartet und das er dementsprechend vertragsgemäß hinzunehmen hat“. Anders sehe es nur dann aus, wenn das Tier regelmäßig und lang anhaltend laut belle. Die Nachbarn hatten zwar behauptet, aber nach Überzeugung des Richters nicht beweisen können, dass der betroffene Hund tatsächlich bei jedem Fahr-stuhlgeräusch und bei jedem Betreten des Treppenhauses durch Dritte anschlage.
(Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 49 C 165/05)
Quelle: www.lbs.de/bw/presse/infodienste
Kinderlärm in der Mietwohnung: Eltern sollten Ruhezeiten einhalten
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LÄRM
[23.09.2019] Kinder machen Lärm, manchmal auch noch zu nachtschlafender Stunde. Einfach schreien und herumpoltern lassen dürfen Eltern den Nachwuchs nicht. Sie müssen versuchen, in den Ruhezeiten - etwa nach 22 Uhr - für ...
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Übergabe des Schlüssels an Hauswart keine Rückgabe
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Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Aushändigung des Wohnungsschlüssels an den Hauswart keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung an den Vermieter darstellt, wenn der Hauswart nicht von der Hausverwaltung oder dem Vermieter für die Empfangnahme der Schlüssel bestimmt worden ist.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 04.05.2003
Vermieter darf Erlaubnis für Untermieter von Mietzuschlag abhängig machen
UNTERMIETER
[26.08.2019] Einen Untermieter aufnehmen darf nicht jeder Mieter einfach so. Der Vermieter kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass ein Zuschlag gezahlt wird.
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Besichtigungsrecht des Vermieters bei Wohnungsverkauf
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Sofern der Verkauf einer vermieteten Wohnung beabsichtigt wird, so ist der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Dritter berechtigt, die Wohnung mit Kaufinteressenten zu besichtigen. Nur wenn erhebliche Bedenken gegen den Bevollmächtigten vorliegen, kann ggf. der Zutritt verweigert werden. Solche Bedenken müssen aber genau dargelegt werden. [...]
Weiterlesen: http://www.anwaltonline.com/go.asp?x=2318